28.1.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 25/68
Klage, eingereicht am 18. Oktober 2011 — ZZ/EZB
(Rechtssache F-106/11)
2012/C 25/131
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und M. Vandenbussche)
Beklagte: Europäische Zentralbank
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung des stellvertretenden Generaldirektors der Generaldirektion Personal, Budget und Organisation, mit der dem Kläger als Disziplinarmaßnahme ein schriftlicher Verweis erteilt wurde
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung des stellvertretenden Generaldirektors der GD-H vom 15. April 2011, mit der ihm ein schriftlicher Verweis als Disziplinarmaßnahme erteilt wurde, sowie, falls erforderlich, die Entscheidung vom 4. August 2011, mit der die besondere Beschwerde zurückgewiesen wurde, aufzuheben;
—
den Ausgleich des ihm entstandenen immateriellen Schadens anzuordnen, der mit 10 000 Euro beziffert wird;
—
der EZB die Kosten aufzuerlegen.
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