7.1.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 6/27
Klage, eingereicht am 24. Oktober 2011 — ZZ u. a./Kommission
(Rechtssache F-111/11)
2012/C 6/50
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis, É. Marchal, D. Abreu Caldas)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Gehaltsabrechnungen der Kläger für Februar 2011 und für die nachfolgenden Monate, in denen der in der Verordnung (EU) Nr. 1239/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 für die Stadt Varese vorgesehene neue Berichtigungskoeffizient angewandt wurde
Anträge
Die Kläger beantragen,
—
die Entscheidungen über die Erstellung ihrer Gehaltsabrechnungen anhand des in der Verordnung Nr. 1239/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 mit Wirkung vom 1. Juli 2010 für die Stadt Varese vorgesehenen Berichtigungskoeffizienten aufzuheben;
—
die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 12. Juli 2011, mit der ihre Beschwerden gegen den für Varese angewandten Berichtigungskoeffizienten zurückgewiesen wurden, aufzuheben;
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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