7.1.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 6/27
Klage, eingereicht am 24. Oktober 2011 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-112/11)
2012/C 6/51
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Mourato)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Gehaltsabrechnung des Klägers für Februar 2011 und für die nachfolgenden Monate, in denen der in der Verordnung (EU) Nr. 1239/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 für die Stadt Varese vorgesehene neue Berichtigungskoeffizienten angewandt wird
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Gehaltsabrechnungen für Februar 2011 und für die nachfolgenden Monate, soweit sie gestützt auf die Verordnung Nr. 1239/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 einen Berichtigungskoeffizienten von 92,3 anwenden, aufzuheben unter Aufrechterhaltung ihrer Wirkungen bis zum Erlass neuer Gehaltsabrechnungen, in denen ein ordnungsgemäßer Berichtigungskoeffizient angewandt wird;
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die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 12. Juli 2011, mit der seine Beschwerde Nr. 328/11 zurückgewiesen wurde, insofern aufzuheben, als sie ihm u. a. den Zugang zu den einzelnen statistischen Daten über die Kaufkraftparitäten zwischen Brüssel und Varese in Bezug auf mehrere Einzelpositionen, darunter Strom, Gas, Fest- und Flüssigbrennstoffe sowie Wohnen, verweigert;
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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