28.1.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 25/70
Klage, eingereicht am 8. November 2011 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-117/11)
2012/C 25/136
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung des Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche über die Ruhegehaltsansprüche der Klägerin und der Berechnung der Anzahl der bei der Bestimmung dieser Ansprüche anzurechnenden ruhegehaltsfähigen Dienstjahre
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 28. Juli 2011 aufzuheben, mit der die auf Nichtigerklärung der am 3. März 2011 erlassenen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Statuts und insbesondere von Art. 9 dieser Allgemeinen Bestimmungen gerichtete Beschwerde der Klägerin vom 3. Juni 2011 zurückgewiesen wurde, von der die Anstellungsbehörde annahm, dass sie sich gegen die der Klägerin am 24. Mai 2011 mitgeteilte individuelle Entscheidung richte, mit der eine neue Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre vorgeschlagen wurde, die im Ruhegehaltssystem der Gemeinschaft versicherungsmathematisch den von der Klägerin im nationalen belgischen System erworbenen Ruhegehaltsansprüchen entsprechen.
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soweit erforderlich, auch die vorgenannte Entscheidung vom 24. Mai 2011 aufzuheben und, gegebenenfalls gemäß Art. 277 EWG-Vertrag, die Allgemeinen Durchführungsbestimmungen vom 3. März 2011, insbesondere deren Art. 9, für nichtig zu erklären,
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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