28.1.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 25/72
Klage, eingereicht am 22. November 2011 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-121/11)
2012/C 25/140
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und C. Bernard-Glanz)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidungen, mit denen die Abrechnungsstelle Ispra einem in Jordanien eingesetzten Beamten die Genehmigung von Transport- und Begleitungskosten verweigert hat, die er getätigt hat, um seinem Sohn eine Psychotherapie in französischer Sprache, dessen Muttersprache, in Beirut (Libanon) zu ermöglichen
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Verweigerung der von ihm für seinen Sohn, seine Ehefrau und sich selbst beantragten Genehmigung medizinischer Leistungen, wie sie sich aus drei Entscheidungen des Leiters der Abrechnungsstelle Ispra der Europäischen Kommission vom 22. Februar, 10. März und 18. April 2011 ergibt, aufzuheben,
—
die Entscheidung des Direktors der Direktion D der GD Humanressourcen und Sicherheit der Europäischen Kommission in seiner Eigenschaft als die zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigte Behörde vom 12. August 2011 über die Zurückweisung der vom Kläger gemäß Art. 90 Abs. 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union eingelegten Beschwerde aufzuheben;
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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