28.1.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 25/73
Klage, eingereicht am 9. Dezember 2011 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-129/11)
2012/C 25/142
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Ph.-E. Partsch und E. Raimond)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Teilweise Aufhebung der Entscheidung des Generaldirektors von OLAF über die letzte Ladung zu einer Anhörung der Klägerin im Rahmen einer internen Untersuchung mit der Angabe, dass ein abschließender Bericht über die Untersuchung auf der Grundlage allein der einseitig von OLAF gesammelten und geprüften Informationen erlassen werde, wenn die Klägerin dieser Ladung nicht Folge leiste
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung vom 28. Oktober, mit der das OLAF, vertreten durch seinen Generaldirektor, sie zu einer Anhörung am 1. und 2. Dezember 2011 in den Räumen von OLAF in Brüssel um acht Uhr morgens im Rahmen der „internen“ Untersuchung mit dem Aktenzeichen „OF/2010/0207“ geladen und davon in Kenntnis gesetzt hat, dass ein Bericht über den Abschluss der Untersuchung erstellt werde, ohne dass sie zuvor angehört worden sei, wenn sie dieser Ladung keine Folge leiste, aufzuheben, da sie den Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens und ihre Grundrechte nicht beachte;
—
der Klägerin 4 000 Euro an Schadensersatz und Zinsen zuzusprechen;
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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