3.8.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 225/66
Urteil des Gerichts vom 30. Mai 2013 — Omnis Group/Kommission
(Rechtssache T-74/11) (1)
(Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Markt für die Bereitstellung von Softwarepaketen für die Unternehmensressourcenplanung (ERP) und die Unternehmensanwendungssoftware (LAE) - Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde - Mangelndes Unionsinteresse)
2013/C 225/147
Verfahrenssprache: Rumänisch
Parteien
Klägerin: Omnis Group Srl (Bukarest, Rumänien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin D.-A.-F. Tarara)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst A. Biolan und J. Bourke, dann A. Biolan und C. Hödlmayr)
Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Microsoft Corp. (Redmond, Washington, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen A.-M. Baciu und G. Harapcea)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2010) 8529 der Kommission vom 1. Dezember 2010 über die Zurückweisung der Beschwerde (Sache COMP/39.784 — Omnis/Microsoft) wegen geltend gemachter Verstöße gegen die Art. 101 AEUV, 102 AEUV und 106 AEUV durch die Microsoft Corp. auf dem Markt der Unternehmensanwendungssoftware, sogenannte Programme des Typs „Unternehmensanwendungssoftware/Warenwirtschaftsprogramme“
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Omnis Group Srl trägt die Kosten.
(1) ABl. C 95 vom 26.3.2011.
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