3.8.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 225/69
Urteil des Gerichts vom 18. Juni 2013 — Otero González/HABM — Apli-Agipa (AGIPA)
(Rechtssache T-219/11) (1)
(Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke AGIPA - Ältere nationale Wortmarke AGIPA - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Vergleich der Waren - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009)
2013/C 225/153
Verfahrenssprache: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: José Luis Otero González (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin S. Correa)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: V. Melgar)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Apli-Agipa SAS (Dormans, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Sugrañes Coca)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 14. Januar 2011 (Sache R 556/2010-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Herrn José Luis Otero González und der Apli-Agipa SAS
Tenor
1.
Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 14. Januar 2011 (Sache R 556/2010-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Herrn José Luis Otero González und der Apli-Agipa SAS wird aufgehoben, soweit sie die Beschwerde von Herrn Otero González zurückweist und Apli-Agipa die Eintragung der Gemeinschaftswortmarke AGIPA für „Fotografien; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Pinsel; Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es nicht in anderen Klassen enthalten ist; Drucklettern; Druckstöcke“ der Klasse 16 des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957 in revidierter und geänderter Fassung bewilligt.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Das HABM trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten von Herrn Otero González.
4.
Apli-Agipa trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 194 vom 2.7.2011.
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