27.4.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 123/16
Urteil des Gerichts vom 13. März 2013 — Inglewood u. a./Parlament
(Verbundene Rechtssachen T-229/11 und T-276/11) (1)
(Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments - Zusätzliches Altersversorgungssystem - Entscheidungen, Anträge auf Inanspruchnahme der vor der Änderung des zusätzlichen Altersversorgungssystems im Jahr 2009 geltenden Vorschriften abzulehnen - Einrede der Rechtswidrigkeit - Erworbene Rechte - Berechtigtes Vertrauen - Verhältnismäßigkeit - Gleichbehandlung)
2013/C 123/27
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Lord Inglewood (Penrith, Vereinigtes Königreich) und zehn weitere im Anhang des Urteils namentlich aufgeführte Kläger (Rechtssache T-229/11); Marie-Arlette Carlotti (Marseille, Frankreich) (Rechtssache T-276/11) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis, É. Marchal und D. Abreu Caldas)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: N. Lorenz, M. Windisch und K. Pocheć)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidungen des Europäischen Parlaments, mit denen dieses es abgelehnt hat, den Klägern ihre zusätzliche freiwillige Altersversorgung vorzeitig, bei Vollendung des 60. Lebensjahrs oder teilweise als Kapitalleistung zu zahlen
Tenor
1.
Die Klagen werden abgewiesen.
2.
Lord Inglewood und die zehn weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Kläger sowie Frau Marie-Arlette Carlotti tragen die Kosten.
(1) ABl. C 211 vom 16.7.2011.
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