16.11.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 336/19
Urteil des Gerichts vom 16. September 2013 — Golden Balls/HABM — INTRA-PRESSE (GOLDEN BALLS)
(Rechtssache T-437/11) (1)
(Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke GOLDEN BALLS - Ältere Gemeinschaftswortmarke BALLON D’OR - Ähnlichkeit der Zeichen - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Aufhebungsantrag der Streithelferin - Art. 134 § 3 der Verfahrensordnung des Gerichts - Umfang der von der Beschwerdekammer vorzunehmenden Prüfung - Verpflichtung, über die Beschwerde insgesamt zu entscheiden - Art. 8 Abs. 5, Art. 64 Abs. 1 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009)
2013/C 336/38
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Golden Balls Ltd (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: M. Edenborough, QC, und S. Smith, Solicitor)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Intra-Presse (Boulogne-Billancourt, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Péters, T. de Haan und M. Laborde)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 26. Mai 2011 (Sache R 1310/2010-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Intra-Presse und der Golden Balls Ltd
Tenor
1.
Nr. 1 des verfügenden Teils der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 26. Mai 2011 (Sache R 1310/2010-1) wird aufgehoben.
2.
Der Aufhebungsantrag von Intra-Presse wird zurückgewiesen.
3.
Das HABM trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten der Golden Balls Ltd mit Ausnahme der dieser in Bezug auf den gemäß Art. 134 § 3 der Verfahrensordnung des Gerichts gestellten Aufhebungsantrag entstandenen Kosten.
4.
Intra-Presse trägt neben ihren eigenen Kosten die der Golden Balls Ltd in Bezug auf den gemäß Art. 134 § 3 der Verfahrensordnung gestellten Aufhebungsantrag entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 298 vom 8.10.2011.
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