26.5.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 151/29
Beschluss des Gerichts vom 27. März 2012 — European Goldfields/Kommission
(Rechtssache T-261/11) (1)
(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Subvention der griechischen Behörden zugunsten des Bergbauunternehmens Ellinikos Chrysos, die in der Veräußerung der Kassandra-Minen zu einem unter dem tatsächlichen Marktwert liegenden Preis und in der Steuerbefreiung dieses Umsatzes besteht - Entscheidung, mit der die Beihilfe für unrechtmäßig erklärt und ihre Rückforderung zuzüglich Zinsen angeordnet wird - Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit)
2012/C 151/47
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: European Goldfields Ltd (Whitehorse, Yukon, Kanada) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte K. Adamantopoulos, E. Petritsi, E. Trova und P. Skouris)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: É. Gippini Fournier und D. Triantafyllou)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/452/EU der Kommission vom 23. Februar 2011 über die Staatliche Beihilfe C 48/08 (ex NN 61/08), die Griechenland Ellinikos Chrysos SA gewährt hat (ABl. L 193, S. 27)
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Die European Goldfields Ltd trägt die Kosten des Verfahrens.
3.
Über den Streithilfeantrag von Ellinikos Chrysos AE Metalleion kai Viomixanias Chrysou ist nicht zu entscheiden.
(1) ABl. C 219 vom 23.7.2011.
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