11.2.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 39/14
Beschluss des Gerichts vom 7. Dezember 2011 — Mioni/Kommission
(Rechtssache T-274/11 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Auslandszulage - Voraussetzungen nach Art. 4 des Anhangs VII des Statuts - Begriff des ständigen Wohnsitzes - Verfälschung von Tatsachen - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)
2012/C 39/28
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Gaëtan Barthélémy Maxence Mioni (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und B. Eggers)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 15. März 2011, Mioni/Kommission (F-28/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Gaëtan Barthélémy Maxence Mioni trägt seine eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 232 vom 6.8.2011.
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