12.1.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 9/36
Beschluss des Gerichts vom 15. November 2012 — Marcuccio/Kommission
(Rechtssache T-286/11 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Außervertragliche Haftung - Ersatz des Schadens, der sich daraus ergeben soll, dass ein Schreiben über Kosten in einer Rechtssache an den Rechtsanwalt gesandt wird, der den Rechtsmittelführer in dieser Rechtssache vertreten hat - Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)
2013/C 9/65
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 16. März 2011, Marcuccio/Kommission (F-21/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigenen Kosten sowie die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 232 vom 6.8.2011.
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