28.1.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 25/52
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 24. November 2011 — Éditions Jacob/Kommission
(Rechtssache T-471/11 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb - Unternehmenszusammenschluss - Entscheidung, mit der der Zusammenschluss unter der Bedingung der Weiterveräußerung von Vermögenswerten für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Nichtigerklärung der ursprünglichen Entscheidung der Kommission über die Zulassung des Erwerbers der weiterveräußerten Vermögenswerte durch das Gericht - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses, mit dem derselbe Erwerber erneut zugelassen wurde - Fehlende Dringlichkeit - Interessenabwägung)
2012/C 25/103
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragstellerin: Éditions Odile Jacob SAS (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Fréget, M. Struys und L. Eskenazi)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Giolito, O. Beynet und S. Noë)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses C(2011) 3503 der Kommission vom 13. Mai 2011 über die Zulassung der Wendel Investissement SA als Erwerber der gemäß der Entscheidung 2004/422/EG der Kommission vom 7. Januar 2004 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Abkommen über den EWR (Sache COMP/M.2978 — Lagardère/Natexis/VUP) weiterveräußerten Vermögenswerte
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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