16.6.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 184/27
Beschluss des Gerichts vom 2. April 2014 — Frankreich/Kommission
(Rechtssache T-478/11) (1)
((Staatliche Beihilfen - Klagen eines nationalen Branchenverbands für den Schweinesektor - Finanzierung durch zu Pflichtbeiträgen gewordene freiwillige Beiträge - Beschluss, mit dem die Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Rücknahme des Beschlusses - Erledigung))
2014/C 184/46
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: zunächst E. Belliard, G. de Bergues, J. Gstalter und J. Rossi, dann E. Belliard, G. de Bergues, D. Colas und J. Bousin)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Stromsky, C. Urraca Caviedes und S. Thomas, dann B. Stromsky und C. Urraca Caviedes)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2011) 4376 final der Kommission vom 29. Juni 2011 betreffend die staatliche Beihilfe NN 10/2010 — Frankreich — Steuer zur Finanzierung eines nationalen Branchenverbands für den Schweinesektor
Tenor
1.
Der vorliegende Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
(1) ABl. C 340 vom 19.11.2011.
Full & Egal Universal Law Academy