16.6.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 184/27
Beschluss des Gerichts vom 2. April 2014 — Frankreich/Kommission
(Rechtssache T-511/11) (1)
((Staatliche Beihilfen - Von Interbev durchgeführte Maßnahmen - Finanzierung durch zu Pflichtbeiträgen gewordene freiwillige Beiträge - Beschluss, mit dem die Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Rücknahme des Beschlusses - Erledigung))
2014/C 184/47
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: zunächst E. Belliard, G de Bergues, J. Rossi und J. Gstalter, dann E. Belliard, G. de Bergues, D. Colas und J. Bousin)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Stromsky, C. Urraca Caviedes und S. Thomas, dann B. Stromsky und C. Urraca Caviedes)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/131/EU der Kommission vom 13. Juli 2011 über die Beiträge an Interbev (ABl. L 59, S. 14)
Tenor
1.
Der vorliegende Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
(1) ABl. C 340 vom 19.1.2011.
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