5.3.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 72/23
Klage, eingereicht am 7. Januar 2011 — Export Development Bank of Iran/Rat
(Rechtssache T-5/11)
2011/C 72/39
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Export Development Bank of Iran (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-M. Thouvenin)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
den Beschlusses 2010/644/GASP des Rates vom 25. Oktober 2010 für nichtig zu erklären, soweit er sie betrifft,
—
die im an sie gerichteten Schreiben des Rates vom 28. Oktober 2010 enthaltene Entscheidung für nichtig zu erklären,
—
den Beschlusses 2010/413/GASP für auf sie nicht anwendbar zu erklären,
—
dem Rat die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die von der Klägerin geltend gemachten Klagegründe und wesentlichen Argumente sind im Wesentlichen mit denen, die in der Rechtssache T-4/11, Export Development Bank of Iran/Rat, geltend gemacht werden, identisch oder vergleichbar.
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