19.3.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 89/25
Klage, eingereicht am 28. Januar 2011 — Run2Day Franchise/HABM — Runners Point (Run2)
(Rechtssache T-64/11)
2011/C 89/49
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Run2Day Franchise BV (Utrecht, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. J. Koenraad)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Runners Point Warenhandels GmbH (Recklinghausen, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 11. November 2010 in der Sache R 349/2010-1 aufzuheben;
—
dem Beklagten und gegebenenfalls der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „Run2“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25 und 35 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6517502.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene Gemeinschaftswortmarke „RUND2DAY“ (Nr. 3800448) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25, 28 und 35; eingetragene farbige Gemeinschaftsbildmarke „RUND2DAY“ (Nr. 3832458) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25, 28 und 35; eingetragene farbige Benelux-Bildmarke „RUND2DAY“ (Nr. 811897) für Waren der Klasse 25.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung des Widerspruchs.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beurteilung der Beschwerdekammer, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe, falsch sei.
Full & Egal Universal Law Academy