9.4.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 113/20
Klage, eingereicht am 17. Februar 2011 — Ferrari/HABM (PERLE')
(Rechtssache T-104/11)
2011/C 113/39
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Ferrari F.lli Lunelli SpA (Trento, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Perani und G. Ghisletti)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die am 17. Dezember 2010 zugestellte Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Dezember 2010 in der Sache R 1249/2010-2 aufzuheben;
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dem HABM die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Internationale Registrierung Nr. W 10510030 einer Bildmarke mit dem Wortbestandteil „PERLE’“ für Waren der Klassen 3, 25 und 33, für die die Klägerin Schutz in der Gemeinschaft begehrt.
Entscheidung des Prüfers: Teilweise Zurückweisung des Schutzbegehrens.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009.
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