30.4.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 130/15
Klage, eingereicht am 16. Februar 2011 — Apollo Tyres/HABM — Endurance Technologies (ENDURANCE)
(Rechtssache T-109/11)
2011/C 130/28
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Apollo Tyres AG (Baden, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin S. Szilvasi)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Endurance Technologies Pvt Ltd (Aurangabad, Indien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 25. November 2010 in der Sache R 625/2010-1 aufzuheben;
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der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „ENDURANCE“ (Gemeinschaftsmarkenameldung Nr. 6419824) für Waren der Klasse 12 und Dienstleistungen der Klassen 35 und 37.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene Gemeinschaftsbildmarke „ENDURANCE“ (Nr. 5819149) mit Farbzeichnung für Waren der Klasse 12.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Teilweise Zurückweisung der Anmeldung als Gemeinschaftsmarke.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerdekammer wies die Beschwerde der Klägerin zurück, während sie dem von der gegnerischen Beschwerdegegnerin nach Art. 8 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 216/96 (1) gestellten Antrag teilweise stattgab und demgemäß die Gemeinschaftsmarkenanmeldung teilweise zurückwies.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer fälschlich zum Ergebnis gekommen sei, dass Verwechslungsgefahr vorliege.
(1) Verordnung (EG) Nr. 216/96 der Kommission vom 5. Februar 1996 über die Verfahrensordnung vor den Beschwerdekammern des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2082/2004 der Kommission vom 6. Dezember 2004.
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