14.5.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 145/33
Klage, eingereicht am 10. März 2011 — Marszałkowski/HABM — Mar-Ko Fleischwaren (WALICHNOWY MARKO)
(Rechtssache T-159/11)
2011/C 145/54
Sprache der Klageschrift: Polnisch
Parteien
Kläger: Marek Marszałkowski (Sokolniki, Polen) (Prozessbevollmächtigter: C. Sadkowski, Rechtsanwalt (radca prawny))
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Mar-Ko Fleischwaren GmbH & Co. KG (Blankenheim, Deutschland)
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 11. Januar 2011 (Sache R 760/2010-4) aufzuheben, mit der die Eintragung der Gemeinschaftsmarke „Marko Walichnowy“ für folgende Waren in Klasse 29 abgelehnt wurde: Fleisch, Erzeugnisse aus Fleisch und Geflügel, einschließlich Pasteten, Kaldaunen, Kohl mit Wurst, Fleischkonserven und Fleisch-Gemüse-Produkte, einschließlich Bigos, Geflügel (einschließlich abgepackt), Klopse in Gemüsesoße;
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hilfsweise, die angefochtene Entscheidung dahin zu ändern, dass berücksichtigt wird, dass eine Eintragung der Gemeinschaftsmarke „Marko Walichnowy“ für die oben genannten Waren in Klasse 29 zulässig ist;
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dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen und ihn u. a. zu verpflichten, dem Kläger die Kosten der Prozessvertretung zu erstatten.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Kläger.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit dem Wortbestandteil „Marko Walichnowy“ für Waren in Klasse 29 — Anmeldung Nr. 007161541.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Mar-Ko Fleischwaren GmbH & Co. KG.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarke „Mar-Ko“ für einige Waren in Klasse 29.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung der Anmeldung für folgende Waren in Klasse 29: Fleisch, Erzeugnisse aus Fleisch und Geflügel, einschließlich Pasteten, Kaldaunen, Kohl mit Wurst, Fleischkonserven und Fleisch-Gemüse-Produkte, einschließlich Bigos, Geflügel (einschließlich abgepackt), Klopse in Gemüsesoße.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 (1) im Zusammenhang mit der Feststellung, dass die Marken einander ähnlich seien und miteinander verwechselt werden könnten.
(1) Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78 vom 24.3.2009, S. 1).
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