21.5.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 152/27
Klage, eingereicht am 18. März 2011 — Sport Eybl & Sports Experts/HABM — Seven (SEVEN SUMMITS)
(Rechtssache T-179/11)
2011/C 152/48
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Sport Eybl & Sports Experts GmbH (Wels, Österreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin S. Fürst)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Seven SpA (Leini, Italien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 17. Januar 2011 in der Sache R 364/2010-4 aufzuheben;
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dem Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „SEVEN SUMMITS“ in den Farben Blau und Rot für Waren u. a. der Klasse 18 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 630724 3.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarke Nr. 348923 4 „Seven“ für Waren der Klassen 16 und 18; Gemeinschaftsmarke Nr. 478386 6 „7Seven“ für Waren der Klassen 16 und 18.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer fälschlicherweise das Bestehen einer Verwechslungsgefahr festgestellt habe.
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