25.6.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 186/28
Klage, eingereicht am 5. April 2011 — MB System/Kommission
(Rechtssache T-209/11)
2011/C 186/53
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: MB System GmbH & Co. KG (Nordhausen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Brüggen)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
den Beschluss der Kommission K(2010) 8289 endg. vom 14. Dezember 2010, über die staatliche Beihilfe Nr. C 38/2005 (ex NN 52/2004) Deutschland zugunsten der Biria-Gruppe für nichtig zu erklären;
—
der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin folgenden Klagegrund geltend.
Fehlerhafte Sachverhaltswürdigung
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Fehlerhafte Sachverhaltswürdigung bei der Einordnung als Unternehmen in Schwierigkeiten;
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Unterlassung der Anwendung der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen 1999 bei Einordnung des Unternehmens als Unternehmen in Schwierigkeiten und Überprüfung der Werthaltigkeit der „Harten Patronatserklärung“;
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Unzureichende Begründung für Abweichen von den Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen 1999 bei Einordnung als Unternehmen in Schwierigkeiten und Überprüfung der Werthaltigkeit der „Harten Patronatserklärung“;
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Fehlerhafte Würdigung bei der Feststellung der zurückzufordernden Beihilfewerte aufgrund nicht vorgenommener Würdigung der „Harten Patronatserklärung“ bei Feststellung der zurückzufordernden Beihilfenwerte.
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