13.8.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 238/19
Klage, eingereicht am 30. Mai 2011 — Hotel Reservation Service Robert Ragge/HABM — Promotora Imperial (iHotel)
(Rechtssache T-277/11)
2011/C 238/35
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Koch)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Promotora Imperial, SA (Pozuelo de Alarcón, Spanien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der 1. Beschwerdekammer vom 24. Februar 2011 (Beschwerdesache R 832/2010-1) dahingehend abzuändern, dass sie der Hauptbeschwerde stattgibt und den Widerspruch (Nr. B 1458571) aufhebt. Die Kosten des Beschwerde- und des Widerspruchsverfahrens der Widerspruchsführerin aufzuerlegen. Im Übrigen die Entscheidung aufrechterhalten;
—
die Kosten des Klageverfahrens der Beklagten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „iHotel“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 39, 41, 42 und 43 — Anmeldung Nr. 6912877.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Promotora Imperial, SA.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarke „i-hotel“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 41 und 43.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe. Die Beschwerdekammer habe in unzutreffender Art und Weise die Ähnlichkeit von den betroffenen Waren und Dienstleistungen sowie der gegenüberstehenden Marken bejaht.
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