13.8.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 238/27
Klage, eingereicht am 10. Juni 2011 — Otto/HABM — Nalsani (TOTTO)
(Rechtssache T-300/11)
2011/C 238/48
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Otto GmbH & Co. KG (Hamburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Schäuble und S. Müller)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Nalsani, SA (Bogota, Kolumbien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 9. März 2011 im Beschwerdeverfahren R 1291/2010-2 aufzuheben;
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der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Nalsani, SA.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „TOTTO“ für Waren der Klassen 3, 9, 14, 18 und 25 — Anmeldung Nr. 6 212 451.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Bildmarke „OTTO“ für Waren der Klassen 3, 9, 14, 18 und 25.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Entscheidung der Widerspruchsabteilung wurde aufgehoben und der Widerspruch wurde zurückgewiesen.
Klagegründe: Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken Verwechslungsgefahr bestehe. Die Beschwerdekammer habe bei der Beurteilung der visuellen Zeichenähnlichkeit falsche Schwerpunkte gesetzt.
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