10.9.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 269/51
Klage, eingereicht am 21. Juni 2011 — Leifheit/HABM (EcoPerfect)
(Rechtssache T-328/11)
2011/C 269/113
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Leifheit AG (Nassau, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Hasselblatt)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 31. März 2011 (Rechtssache R 1658/2010-1) aufzuheben und die Gemeinschaftsmarke „EcoPerfect“ mit der Anmeldenummer 8 708 745 vollumfänglich zur Veröffentlichung zuzulassen;
—
dem HABM seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „EcoPerfect“ für Waren der Klasse 21 — Anmeldung Nr. 8 708 745.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009, da die Gemeinschaftsmarkenanmeldung „EcoPerfect“ im Hinblick auf die Waren der Klasse 21 weder beschreibend sei, noch fehle es ihr an jeglicher Unterscheidungskraft.
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