10.9.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 269/51
Klage, eingereicht am 24. Juni 2011 — Wessang/HABM — Greinwald (star foods)
(Rechtssache T-333/11)
2011/C 269/114
Sprache der Klageschrift: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: Nicolas Wessang (Zimmerbach, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Grolée)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Greinwald GmbH (Kempten, Deutschland)
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung der Beschwerdekammer des HABM vom 15. April 2011 aufzuheben;
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festzustellen, dass das HABM die Maßnahmen zu ergreifen hat, die sich aus dem vorliegenden Urteil, mit dem die genannte Entscheidung aufgehoben wird, ergeben, und folglich dem Widerspruch, den der Kläger am 26. September 2005 gegen die Anmeldung der Bildmarke „star foods“ (Nr. 4 105 615) eingelegt hat, stattzugeben;
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festzustellen, dass das HABM die Maßnahmen zu ergreifen hat, die sich aus dem vorliegenden Urteil, mit dem die genannte Entscheidung aufgehoben wird, und folglich die Anmeldung der Bildmarke „star foods“ (Nr. 4105615) insgesamt zurückzuweisen;
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die ihm im Widerspruchsverfahren, im Beschwerdeverfahren und im vorliegenden Verfahren entstandenen Kosten der Greinwald GmbH und dem HABM als Gesamtschuldner aufzuerlegen;
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der Greinwald GmbH die ihr im Widerspruchsverfahren, im Beschwerdeverfahren und im vorliegenden Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen;
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dem HABM die ihm im Widerspruchsverfahren, im Beschwerdeverfahren und im vorliegenden Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Greinwald GmbH.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „star foods“ für Waren der Klassen 29, 30 und 32 — Anmeldung Nr. 4 105 615.
Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Kläger.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsbild- und -wortmarken „STAR SNACKS“ für Waren der Klassen 29, 30 und 31.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung des Widerspruchs; diese Entscheidung erging im Anschluss an das Urteil des Gerichts vom 11. Mai 2010 in der Rechtssache T-492/08, Wessang/HABM — Greinwald (star foods).
Klagegründe: Das Gericht habe entschieden, dass zwischen den beiden einander gegenüberstehenden Marken Verwechslungsgefahr bestehe. Daher habe die Beschwerdekammer nach dem Urteil des Gerichts eine gebundene Befugnis. Somit habe die Beschwerdekammer dadurch, dass sie die gesamte Sache geprüft habe, ihre Zuständigkeit überschritten.
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