8.10.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 298/22
Klage, eingereicht am 5. August 2011 — Golden Balls/HABM — Intra-Presse (GOLDEN BALLS)
(Rechtssache T-437/11)
2011/C 298/42
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Golden Balls Ltd (London, Vereinigtes Königreich) Prozessbevollmächtigte: M. Edenborough, QC, und S. Smith, Solicitor)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Intra-Presse (Boulogne-Billancourt, Frankreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 26. Mai 2011 in der Sache R 1310/2010-1 aufzuheben, soweit der Beschwerde bezüglich der Waren in Klasse 16 stattgegeben wurde, und
—
dem Beklagten, hilfsweise der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer, die Kosten aufzuerlegen, die der Klägerin durch diese Beschwerde entstanden sind.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „GOLDEN BALLS“ für Waren in den Klassen 9, 21 und 24 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6324164.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarke „BALLON D’OR“ (Nr. 4226148) für u. a. Waren und Dienstleistungen in den Klassen 9, 14, 16, 25 und 41.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Entscheidung der Widerspruchsabteilung wurde aufgehoben, und dem Widerspruch und der Beschwerde teilweise stattgegeben.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer unzutreffend angenommen habe, dass zwischen der Gemeinschaftsmarkenanmeldung und der älteren Marke ein erkennbarer Konflikt bestehe.
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