8.10.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 298/24
Klage, eingereicht am 9. August 2011 — Catinis/Kommission
(Rechtssache T-447/11)
2011/C 298/45
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Lian Catinis (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung für nichtig zu erklären, soweit der Nichtabschluss der Ermittlung und die Verweigerung der Einsicht in die Personalakte des Klägers betroffen sind;
—
der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger in erster Linie den Klagegrund des Rechtsverstoßes und des Verstoßes gegen die Pflicht geltend, die Entscheidung, die Ermittlung über jede vernünftige Zeit hinaus fortzusetzen und sie nicht abzuschließen, zu begründen.
Ferner stützt er sich auf den Klagegrund eines Verstoßes gegen die Pflicht, die Entscheidung, keine Einsicht in die Ermittlungsakte zu gewähren, zu begründen.
Schließlich macht er Verstöße gegen Grundrechte und allgemeine Rechtsgrundsätze geltend, insbesondere gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, die Unschuldsvermutung und die Verteidigungsrechte.
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