12.11.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 331/24
Klage, eingereicht am 19. August 2011 — Scandic Distilleries/HABM — Bürgerbräu, August Röhm & Söhne (BÜRGER)
(Rechtssache T-460/11)
2011/C 331/46
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Scandic Distilleries SA (Bihor, Rumänien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Á. László)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Bürgerbräu, August Röhm & Söhne KG (Bad Reichenhall, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 25. Mai 2011 in der Sache R 1962/2010-2 abzuändern und die Eintragung als Gemeinschaftsmarke für alle betroffenen Waren und Dienstleistungen zu gewähren;
—
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „BÜRGER ORIGINAL PREMIUM PILS TRADITIONAL BREWED QUALITY REGISTERED TRADEMARK SIEBENBURGEN“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 32 und 35 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8359663.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarke „Bürgerbräu“ (Nr. 1234061) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 21, 32 und 42.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer zu Unrecht festgestellt habe, dass es eine Verwechslungsgefahr gebe.
Full & Egal Universal Law Academy