19.11.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 340/31
Klage, eingereicht am 27. September 2011 — Paul Hartmann AG/HABM — Protecsom (DIGNITUDE)
(Rechtssache T-504/11)
2011/C 340/60
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Paul Hartmann AG (Heidenheim an der Brenz, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. Aicher)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Protecsom SAS (Valones, Frankreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 28. Juli 2011 in der Sache R 1197/2010-4 aufzuheben und
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dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „DIGNITUDE“ für Waren der Klassen 5, 24 und 25 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 7506025.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftwortmarke „Dignity“ (Nr. 7436603) für Waren der Klasse 5, deutsche Wortmarke „Dignity“ (Nr. 302008076849.5/05) für Waren der Klassen 5 und 10.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer die Verwechslungsgefahr, insbesondere die Ähnlichkeit der Zeichen, unzutreffend beurteilt habe.
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