14.1.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 13/16
Klage, eingereicht am 13. Oktober 2011 — Deutsche Bank/HABM (Leistung aus Leidenschaft)
(Rechtssache T-539/11)
2012/C 13/34
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Deutsche Bank AG (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Lange, T. Götting und G. Hild)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 3. August 2011 in der Sache R 188/2011-4 aufzuheben;
—
die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „Leistung aus Leidenschaft“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 36 und 38.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da die betroffene Gemeinschaftsmarke unterscheidungskräftig sei.
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