14.1.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 13/16
Klage, eingereicht am 31. Oktober 2011 — Atlas/HABM — Couleurs de Tollens-Agora (ARTIS)
(Rechtssache T-558/11)
2012/C 13/35
Sprache der Klageschrift: Polnisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Atlas sp. z o.o. (Łódź, Republik Polen) (Prozessbevollmächtigter: R. Rumpel, Rechtsanwalt [radca prawny])
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Couleurs de Tollens-Agora, S. a. s. (Clichy, Frankreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Klage für begründet zu erklären;
—
die der Klägerin am 7. September 2011 zugestellte Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 28. Juli 2011 in der Sache R 1253/2010-1 aufzuheben;
—
hilfsweise, die angefochtene Entscheidung dahin zu ändern, dass die Eintragung des Zeichens „ARTIS“ bewilligt wird;
—
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortzeichen „ARTIS“ für Waren in den Klassen 2 und 17 — Anmeldung Nr. 6158761.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: unter der Nr. 93 484 880 eingetragene französische Wortmarke „ARTIS“ für Waren in den Klassen 1 und 19
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 (1) im Bereich der Feststellung der Ähnlichkeit der Marken und der Gefahr von Verwechslungen durch die Verbraucher.
(1) Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78 vom 24.3.2009, S. 1).
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