28.1.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 25/59
Klage, eingereicht am 14. November 2011 — Solar-Fabrik/HABM (Premium L)
(Rechtssache T-583/11)
2012/C 25/114
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Solar-Fabrik AG für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten (Freiburg im Breisgau, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Douglas)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 1. September 2011 in der Sache R 246/2011-1 aufzuheben;
—
dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „Premium L“ für Waren der Klassen 9 und 11.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009, da die angemeldete Marke unterscheidungskräftig sei.
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