4.2.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 32/41
Klage, eingereicht am 15. Dezember 2011 — Euris Consult Ltd/Europäisches Parlament
(Rechtssache T-637/11)
2012/C 32/82
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Euris Consult Ltd (Floriana, Malta) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Moyse)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die im Rahmen der Ausschreibung von Übersetzungen ins Maltesische (MT/2011/EU) erlassene Entscheidung der Generaldirektion Übersetzung des Europäischen Parlaments, mit der das Angebot der Klägerin bei der Öffnung wegen Verletzung der Vertraulichkeit zurückgewiesen worden ist, für nichtig zu erklären;
—
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen, einschließlich ihrer Kosten;
—
festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, ihr den durch die angefochtene Entscheidung entstandenen Schaden zu ersetzen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin folgende fünf Klagegründe geltend:
1.
Verstoß gegen Art. 98 Abs. 1 der Haushaltsordnung, Art. 143 der Durchführungsbestimmungen und Abschnitt 2.4 der Ausschreibung MT/2011/EU (Einrede der Unanwendbarkeit gemäß Art. 277 AEUV);
2.
Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit;
3.
Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung;
4.
Verstoß gegen Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dadurch, dass die Auftraggeberin die Klägerin vor Erlass der angefochtenen Entscheidung nicht gehört hat;
5.
Unzureichende Begründung der angefochtenen Entscheidung.
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