23.11.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 344/20
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 19. September 2013 — European Federation of Ink and Ink Cartridge Manufacturers (EFIM)/Europäische Kommission, Lexmark International Technology SA
(Rechtssache C-56/12 P) (1)
(Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Märkte für Tintenpatronen - Entscheidung, eine Beschwerde zurückzuweisen - Fehlendes Gemeinschaftsinteresse - Geringe Wahrscheinlichkeit des Nachweises, dass ein Verstoß gegen Art. 82 EG vorliegt - Erheblichkeit der Schwere der behaupteten Zuwiderhandlung)
2013/C 344/33
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Rechtsmittelführerin: European Federation of Ink and Ink Cartridge Manufacturers (EFIM) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Ehle)
Andere Parteien des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Antoniadis und C. Hödlmayr im Beistand von Rechtsanwalt W. Berg), Lexmark International Technology SA
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 24. November 2011, EFIM/Kommission (T-296/09), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2009) 4125 der Kommission vom 20. Mai 2009 abgewiesen hat, mit der die Beschwerde COMP/C-3/39.391 hinsichtlich geltend gemachter Verstöße der Unternehmen Hewlett-Packard, Lexmark, Canon und Epson gegen die Art. 81 EG und 82 EG auf den Märkten für Tintenpatronen zurückgewiesen worden war — Zuständigkeit der Kommission — Verpflichtungen bei der Untersuchung von Beschwerden — Fehlen eines Gemeinschaftsinteresses — Verhältnismäßigkeit — Fehlen einer Begründung — Verletzung der Verteidigungsrechte — Bekanntmachung der Kommission über die Behandlung von Beschwerden
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die European Federation of Ink and Ink Cartridge Manufacturers (EFIM) trägt die Kosten.
(1) ABl. C 118 vom 21.4.2012.
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