16.6.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 174/14
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 10. April 2012 (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs — Deutschland) — Strafverfahren gegen Minh Khoa Vo
(Rechtssache C-83/12 PPU) (1)
(Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. 810/2009 - Visakodex der Gemeinschaft - Art. 21 und 34 - Nationale Rechtsvorschriften - Einschleusen von Drittstaatsangehörigen in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats - Durch arglistige Täuschung erlangte Visa - Strafrechtliche Verfolgung des Schleusers)
2012/C 174/20
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesgerichtshof
Beteiligte des Ausgangsverfahrens
Minh Khoa Vo
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Bundesgerichtshof — Auslegung der Art. 21 und 34 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (ABl. L 243, S. 1) — Nationale Rechtsvorschriften, wonach das Einschleusen von Ausländern ins Inland strafbar ist — Anwendbarkeit von Sanktionen, wenn es sich um Ausländer handelt, die im Besitz eines durch arglistige Täuschung von einer zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats erlangten Visums sind, das noch nicht gemäß der Verordnung annulliert wurde
Tenor
Die Art. 21 und 34 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) sind dahin auszulegen, dass sie einer aus der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften resultierenden Strafbarkeit wegen Einschleusens von Ausländern in Fällen, in denen die geschleusten Personen, die Drittstaatsangehörige sind, über ein Visum verfügen, das sie durch arglistige Täuschung der zuständigen Behörden des Ausstellermitgliedstaats über den wahren Reisezweck erlangt haben und das nicht zuvor annulliert worden ist, nicht entgegenstehen.
(1) ABl. C 126 vom 28.4.2012.
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