11.1.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 9/7
Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 7. November 2013 — Europäische Kommission/Republik Polen
(Rechtssache C-90/12) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Luftverkehr - Luftverkehrsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Aufteilung der Verkehrsrechte auf die in Frage kommenden Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union auf der Grundlage eines nichtdiskriminierenden und transparenten Verfahrens vorzunehmen und die Kommission unverzüglich über dieses Verfahren zu unterrichten)
2014/C 9/09
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Simonsson und M. Owsiany-Hornung)
Beklagte: Republik Polen (Prozessbevollmächtigte: B. Majczyna und M. Szpunar)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Art. 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 847/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über die Aushandlung und Durchführung von Luftverkehrsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten (ABl. L 157, S. 7, berichtigt im ABl. 2004, L 195, S. 3) — Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Aufteilung der Verkehrsrechte auf die in Frage kommenden Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft auf der Grundlage eines nichtdiskriminierenden und transparenten Verfahrens vorzunehmen und die Kommission unverzüglich über dieses Verfahren zu unterrichten
Tenor
1.
Die Republik Polen hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 847/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über die Aushandlung und Durchführung von Luftverkehrsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten verstoßen, dass sie die Maßnahmen, die erforderlich sind, um den genannten Artikeln nachzukommen, nicht erlassen hat.
2.
Die Republik Polen trägt die Kosten.
(1) ABl. C 126 vom 28.4.2012.
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