14.12.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 367/7
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 22. Oktober 2013 — Europäische Kommission/Bundesrepublik Deutschland
(Rechtssache C-95/12) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des Gerichtshofs, mit dem eine Vertragsverletzung festgestellt wird - Nationale Regelung, die für bestimmte Beschlüsse der Aktionäre der Volkswagen AG eine Sperrminorität von 20 % vorsieht)
2013/C 367/10
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission, vertreten durch E. Montaguti und G. Braun als Bevollmächtigte
Beklagte: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch T. Henze, J. Schwarze, J. Möller und J. Kemper als Bevollmächtigte
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Unvollständige Durchführung des Urteils des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2007, Kommission/Deutschland, C-112/05, betreffend den Verstoß gegen Art. 56 Abs. 1 EG — Nationale Regelung, die für bestimmte Beschlüsse der Aktionäre der Volkswagen AG ausnahmsweise eine Mehrheit von mehr als 80 % vorsieht und die es dem Land Niedersachsen mit einer Beteiligung von 20 % an diesen Aktien somit ermöglicht, diese Beschlüsse zu blockieren — Berechnung der Sanktionen: zusammengefasste Zahlung eines Zwangsgelds und eines Pauschalbetrags
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
(1) ABl. C 118 vom 21.4.2012.
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