3.8.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 225/33
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 13. Juni 2013 — Europäische Kommission/Französische Republik
(Rechtssache C-193/12) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/676/EWG - Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - Ausweisung gefährdeter Gebiete - Überhöhter Nitratgehalt - Eutrophierung - Pflicht zur vierjährlichen Überprüfung)
2013/C 225/55
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Hottiaux und B. Simon)
Beklagte: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. de Bergues und S. Menez)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 sowie Anhang I der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. L 375, S. 1) — Unvollständige Erfassung der gefährdeten Gebiete — Überhöhter Nitratgehalt — Eutrophierung — Fehlerhafte vierjährliche Überprüfung
Tenor
1.
Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 sowie Anhang I der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verstoßen, dass sie es unterlassen hat, mehrere durch Oberflächen- und Grundwasserkörper gekennzeichnete Gebiete, die von einem überhöhten Nitratgehalt und/oder dem Phänomen der Eutrophierung betroffen bzw. bedroht sind, als gefährdete Gebiete auszuweisen.
2.
Die Französische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 217 vom 21.7.2012.
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