22.2.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 52/12
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 19. Dezember 2013 — Telefónica SA/Europäische Kommission
(Rechtssache C-274/12 P P) (1)
(Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Art. 263 Abs. 4 AEUV - Recht zur Erhebung einer Klage - Klagebefugnis - Natürliche oder juristische Personen - Handlung, die sie individuell betrifft - Rechtsakt mit Verordnungscharakter, der keine Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht - Entscheidung, mit der eine Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz)
2014/C 52/19
Verfahrenssprache: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Telefónica SA (Prozessbevollmächtigte: J. Ruiz Calzado und J. Domínguez Pérez, abogados, sowie Rechtsanwalt M. Núñez Müller)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Němečková und C. Urraca Caviedes)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Achte Kammer) vom 21. März 2012, Telefónica/Kommission (T-228/10), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung von Art. 1 Abs. 1 der Entscheidung 2011/5/EG der Kommission vom 28. Oktober 2009 über die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen C 45/07 (ex NN 51/07, ex CP 9/07) in Spanien (ABl. 2011, L 7, S. 48) als unzulässig abgewiesen hat
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Telefónica SA trägt die Kosten.
(1) ABl. C 227 vom 28.7.2012.
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