29.3.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 93/7
Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 23. Januar 2014 — Europäische Kommission/Königreich Belgien
(Rechtssache C-296/12) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Zahlungen im Rahmen von Rentensparplänen - Steuerermäßigung für Zahlungen nur an Einrichtungen und Fonds, die im selben Mitgliedstaat ansässig sind - Kohärenz des Steuersystems - Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen)
2014/C 93/10
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und W. Roels)
Beklagter: Königreich Belgien
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verletzung der Art. 56 und 63 AEUV — Zahlungen für das Pensionssparen — Steuerermäßigung — Tatsächliche Zahlungen in Belgien
Tenor
1.
Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Pflichten aus Art. 56 AEUV verstoßen, dass es eine Steuerermäßigung im Rahmen von Rentensparplänen eingeführt und beibehalten hat, die nur auf Zahlungen an in Belgien ansässige Einrichtungen und Fonds anwendbar ist.
2.
Das Königreich Belgien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 273 vom 8.9.2012.
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