25.8.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 282/8
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 19. Juni 2014 (Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo — Portugal) — Centro Hospitalar de Setúbal, EPE, Serviço de Utilização Comum dos Hospitais (SUCH)/Eurest Portugal — Sociedade Europeia de Restaurantes Lda
(Rechtssache C-574/12) (1)
((Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Auftragserteilung ohne Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens [„In-House“-Vergabe] - Auftragnehmer, der rechtlich vom öffentlichen Auftraggeber verschieden ist - Zentrum für die Erbringung von Hilfs- und Unterstützungsdienstleistungen für Krankenhäuser - Gemeinnützige Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht - Mitgliedermehrheit aus öffentlichen Auftraggebern - Mitgliederminderheit aus privatrechtlichen Einrichtungen, karitativen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht - Tätigkeit, die zu mindestens 80 % des Jahresumsatzes zugunsten der Mitglieder verrichtet wird))
2014/C 282/10
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Vorlegendes Gericht
Supremo Tribunal Administrativo
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Centro Hospitalar de Setúbal, EPE, Serviço de Utilização Comum dos Hospitais (SUCH)
Beklagte: Eurest Portugal — Sociedade Europeia de Restaurantes Lda
Tenor
Die Voraussetzung der „Kontrolle wie über eigene Dienststellen“, die von der Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellt worden ist, damit die Erteilung eines öffentlichen Auftrags als „In-House“-Geschäft gelten kann, ist nicht erfüllt und die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge daher anwendbar, wenn der Auftragnehmer eine gemeinnützige Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht ist, zu deren Mitgliedern bei der Erteilung dieses Auftrags nicht nur Einrichtungen des öffentlichen Sektors, sondern auch private Sozialträger, die ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig sind, zählen.
(1) ABl. C 79 vom 16.3.2013.
Full & Egal Universal Law Academy