13.4.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 108/8
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 21. Februar 2013 — Saupiquet SAS/Europäische Kommission
(Rechtssache C-37/12 P) (1)
(Rechtsmittel - Gemeinsamer Zolltarif - Zollkontingente - Schließung von Zollämtern am Sonntag - Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung - Zurechenbarkeit)
2013/C 108/14
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Saupiquet SAS (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Ledru)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B.-R. Killmann und L. Keppenne)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 24. November 2011, Saupiquet/Kommission (T-131/10), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2009) 10005 endg. der Kommission vom 16. Dezember 2009, mit der festgestellt wurde, dass die Erstattung der Einfuhrabgaben auf Thunfisch in Dosen mit Ursprung in Thailand an die Klägerin nicht gerechtfertigt ist, abgewiesen hat — Schließung von Zollämtern am Sonntag in einigen Mitgliedstaaten — Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung — Fehlerhafte Auslegung
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Saupiquet SAS trägt die Kosten.
(1) ABl. C 89 vom 24.3.2012.
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