6.10.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 303/8
Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 4. Juli 2012 (Vorabentscheidungsersuchen des Giudice di Pace di Revere — Italien) — Strafverfahren gegen Majali Abdel
(Rechtssache C-75/12) (1)
(Vorabentscheidungsersuchen - Fehlende Beschreibung des Ausgangsrechtsstreits - Offensichtliche Unzulässigkeit)
2012/C 303/17
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Giudice di Pace di Revere
Beteiligter des Ausgangsverfahrens
Majali Abdel
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Giudice di Pace di Revere — Auslegung der Art. 2, 4, 6, 7, 8, 15 und 16 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348, S. 98) und von Art. 4 Abs. 3 EUV — Nationale Regelung, wonach gegen einen Ausländer, der illegal in das nationale Hoheitsgebiet eingereist ist oder sich dort illegal aufhält, eine Geldstrafe verhängt werden kann — Zulässigkeit des Straftatbestands des illegalen Aufenthalts — Möglichkeit der Ersetzung einer Geldstrafe durch die sofortige Ausweisung für eine Dauer von nicht unter fünf Jahren oder durch eine freiheitsbeschränkende Strafe („permanenza domiciliare“) — Pflichten der Mitgliedstaaten während der Frist für die Umsetzung einer Richtlinie
Tenor
Das vom Giudice di pace di Revere (Italien) mit Entscheidung vom 26. Januar 2006 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.
(1) ABl. C 118 vom 21.4.2012.
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