3.8.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 225/45
Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 14. Mai 2013 — You-Q BV/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), Apple Corps Ltd
(Rechtssache C-294/12 P) (1)
(Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Bildmarke mit dem Wortbestandteil „BEATLE“ - Widerspruch der Inhaberin der Gemeinschafts- und nationalen Wort- und Bildmarken mit den Wortbestandteilen „BEATLES“ und „THE BEATLES“ - Zurückweisung der Anmeldung durch die Beschwerdekammer - Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 40/94)
2013/C 225/77
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: You-Q BV (Prozessbevollmächtigter: G.S.C.M. van Roeyen, advocaat)
Andere Parteien des Verfahrens: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: D. Botis und I. Harrington), Apple Corps Ltd (Prozessbevollmächtigte: A. Terry, Solicitor, und F. Clark, Barrister)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 29. März 2012, You-Q/HABM — Apple Corps (Beatle) (T-369/10), mit dem das Gericht eine Klage der Anmelderin der Bildmarke mit dem Wortbestandteil „BEATLE“ für Waren der Klasse 12 auf Aufhebung der Entscheidung R 1276/2009-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 31. Mai 2010 abgewiesen hat, mit der die Entscheidung der Widerspruchsabteilung, den Widerspruch der Inhaberin von als Gemeinschafts- und nationale Marken eingetragenen Wort- und Bildzeichen mit den Wortbestandteilen „BEATLES“ und „THE BEATLES“ für Waren der Klassen 6, 9, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 34 und 41 zurückzuweisen, aufgehoben wurde
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die You-Q BV trägt die Kosten.
(1) ABl. C 303 vom 6.10.2012.
Full & Egal Universal Law Academy