11.8.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 261/2
Beschluss des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 10. April 2014 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Central Administrativo Norte — Portugal) — Joaquim Fernando Macedo Maia u. a./Fundo de Garantia Salarial, IP
(Rechtssache C-511/12) (1)
((Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 80/987/EWG - Richtlinie 2002/74/EG - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Garantieeinrichtungen - Begrenzung der Zahlungspflicht der Garantieeinrichtungen - Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die mehr als sechs Monate vor Erhebung einer Klage auf Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers fällig geworden sind))
2014/C 261/02
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal Central Administrativo Norte
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Joaquim Fernando Macedo Maia, António Pereira Teixeira, António Joaquim Moreira David, Joaquim Albino Moreira David
Beklagter: Fundo de Garantia Salarial, IP
Tenor
Die Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers in der durch die Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die die Befriedigung der mehr als sechs Monate vor Erhebung einer Klage auf Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers fällig gewordenen Ansprüche auf Arbeitsentgelt nicht gewährleistet, selbst wenn die Arbeitnehmer vor Beginn dieses Zeitraums gegen ihren Arbeitgeber auf Festlegung des Betrags dieser Forderungen und deren Beitreibung im Wege der Zwangsvollstreckung geklagt haben.
(1) ABl. C 26 vom 26.1.2013.
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