22.2.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 52/22
Beschluss des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 5. Dezember 2013 — Luigi Marcuccio/Europäische Kommission
(Rechtssache C-534/12 P) (1)
(Rechtsmittel - Antrag auf Wiederaufnahme - Beschluss des Gerichts der Europäischen Union, mit dem die Unzulässigkeit der Klage festgestellt wird - Dienstliche Verwendung - Umsetzung von der Delegation in Luanda (Angola) nach Brüssel (Belgien) - Entscheidung, die persönliche Habe des Rechtsmittelführers während seiner Abwesenheit einzupacken und an einen anderen Ort zu verbringen - Konsequenzen aus einem späteren Urteil des Gerichts)
2014/C 52/38
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Gattinara)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 11. September 2012, Marcuccio/Kommission (T-241/03 REV), mit dem das Gericht den Antrag auf Wiederaufnahme des mit dem Beschluss des Gerichts vom 17. Mai 2006, Marcuccio/Kommission (T-241/03), abgeschlossenen Verfahrens zurückgewiesen hat — Verstoß gegen Art. 64 § 4 Abs. 1 und Art. 127 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichts — Verstoß gegen Art. 44 Abs. 1 und 2 der Satzung des Gerichtshofs — Verstoß gegen Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Luigi Marcuccio trägt die Kosten.
(1) ABl. C 71 vom 9.3.2013.
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