31.3.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 98/10
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 3. Januar 2012 — Trianon Productie BV, andere Verfahrensbeteiligte: Revillon Chocolatier SAS
(Rechtssache C-2/12)
2012/C 98/15
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführerin: Trianon Productie BV
Andere Verfahrensbeteiligte: Revillon Chocolatier SAS
Vorlagefragen
1.
Handelt es sich bei dem Eintragungshindernis bzw. Ungültigkeitsgrund des Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziff. iii der Richtlinie 89/104/EWG (1) in der durch die Richtlinie 2008/95 (2) kodifizierten Fassung, wonach (Form-) Marken nicht ausschließlich aus einer Form bestehen dürfen, die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht, um den Beweggrund (bzw. die Beweggründe) für die Kaufentscheidung der angesprochenen Verkehrskreise?
2.
Liegt eine „Form, die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift,
a)
nur dann vor, wenn diese Form, verglichen mit anderen Werten (wie beispielsweise dem Geschmack und der Substanz bei Nahrungsmitteln), als wichtigster bzw. vorherrschender Wert anzusehen ist, oder
b)
kann diese auch dann vorliegen, wenn die Ware neben diesem wichtigsten bzw. vorherrschenden Wert weitere, ebenfalls als wesentlich anzusehende Werte hat?
3.
Ist für die Beantwortung der zweiten Frage die Auffassung der Mehrheit der angesprochenen Verkehrskreise maßgeblich oder können die Gerichte feststellen, dass bereits die Auffassung eines Teils des Publikums genügt, um den betreffenden Wert als „wesentlich“ im Sinne der vorerwähnten Bestimmung anzusehen?
4.
Sofern die Antwort auf die dritte Frage in letztgenanntem Sinne ausfällt: Welche Anforderung ist an den Umfang des betreffenden Teils des Publikums zu stellen?
(1) Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 40, S. 1).
(2) ABl. L 299, S. 25.
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