31.3.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 98/11
Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Social de Lleida (Spanien), eingereicht am 3. Januar 2012 — Marc Betriu Montull/Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS)
(Rechtssache C-5/12)
2012/C 98/16
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Juzgado de lo Social de Lleida
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Marc Betriu Montull
Beklagter: Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS)
Vorlagefragen
1.
Stehen die Richtlinien 76/207/EWG (1) des Rates und 96/34/EG (2) des Rates einem nationalen Gesetz, konkret Art. 48 Abs. 4 des Estatuto de los Trabajadores, entgegen, wonach der Anspruch auf Mutterschaftsurlaub im Fall einer Entbindung — nach Ablauf des Zeitraums von sechs Wochen nach der Entbindung und vorbehaltlich der Fälle einer Gefahr für die Gesundheit der Mutter — als originärer, eigenständiger Anspruch der als Arbeitnehmerinnen beschäftigten Mütter und als abgeleiteter Anspruch der als Arbeitnehmer beschäftigten Väter eines Kindes angesehen wird, so dass diese Väter diesen Urlaub nur in Anspruch nehmen können, wenn die Mutter des Kindes ebenfalls als Arbeitnehmerin beschäftigt ist und sich dafür entscheidet, dass der Vater einen bestimmten Teil dieses Urlaubs wahrnimmt.
2.
Steht der Gleichbehandlungsgrundsatz, der jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verbietet, einem nationalen Gesetz, konkret Art. 48 Abs. 4 des Estatuto de los Trabajadores, entgegen, wonach der Anspruch auf Aussetzung des Arbeitsvertrags unter Beibehaltung des Arbeitsplatzes und Zahlung einer Geldleistung durch die Sozialversicherung im Fall einer Entbindung als originärer Anspruch der Mutter und nicht des Vaters — sogar nach Ablauf des Zeitraums von sechs Wochen nach der Entbindung und vorbehaltlich der Fälle einer Gefahr für die Gesundheit der Mutter — angesehen wird, so dass der Urlaub eines Arbeitnehmers davon abhängt, dass die Mutter des Kindes ebenfalls als Arbeitnehmerin beschäftigt ist?
3.
Steht der Gleichbehandlungsgrundsatz, der jegliche Diskriminierung verbietet, einem nationalen Gesetz, konkret Art. 48 Abs. 4 des Estatuto de los Trabajadores, entgegen, wonach der Anspruch auf Aussetzung des Arbeitsvertrags unter Beibehaltung des Arbeitsplatzes und Zahlung einer Geldleistung durch die Sozialversicherung den als Arbeitnehmern beschäftigten Vätern im Fall der Adoption eines Kindes als originärer Anspruch zuerkannt wird, während den als Arbeitnehmern beschäftigten biologischen Vätern eines Kindes kein solcher eigener, eigenständiger und von dem Anspruch der Mutter unabhängiger Anspruch auf Aussetzung, sondern lediglich ein von dem Anspruch der Mutter abgeleiteter Anspruch zuerkannt wird?
(1) Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. L 39, S. 40).
(2) Richtlinie 96/34/EG des Rates vom 3. Juni 1996 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub (ABl. L 145, S. 4).
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